In diesem Fachsegment fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen, sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von
Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen
weiterhin
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen(RWA)
- optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage
- Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen
- Feststellanlagen für Rauchschürtzen in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
- die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
- manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher)
- Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigeleitungen
- Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)
- Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur
Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen – wie vor – durch Lüftungsleitungen und -kanäle.
Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandschutzes), aber auch bei Neubauten und infolge der weit fortgeschrittenen bautechnischen
Möglichkeiten und deren Umsetzung als unmittelbare Manifestationdes architektonischen Gestaltungswillens, werden durch unser Büro die Installationen des gebäudetechnischen Brandschutzes als
Kompensationsmaßnahmen für entsprechende bauliche Maßnahmen ermittelt und vorgeschlagen.