Brandschutzbüro m. fennen Fire Protection Engineer VDI Fire Risk Management
Brandschutzbüro m. fennen               Fire Protection Engineer VDI Fire Risk Management

Brandschutz-/ Feuerwehrbedarfspläne

Die Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen gibt den Kommunen eine am Risiko und einem politisch festzulegenden Schutzziel orientierte Bedarfsplanung für Ihr Versorgungsgebiet. Hierzu wird eine Risikoanalyse für die Gemeinde/das Stadtgebiet erstellt. Nach der Risikoanalyse wird den politischen Gremien das Schutzziel seitens des Gutachters vorgeschlagen. Aus der Risikoanalyse und dem Schutzziel können die Strukturen, Standorte der Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeug- und Geräteausstattung definiert werden. Es wird in dem Feuerwehrbedarfsplan dann die Erfordernis von Sonderfahrzeugen, wie z. B. Hubrettungsfahrzeuge oder Rüstwagen, explizit geprüft. Danach wird eine Sollausstattung aufgrund der vorhandenen Daten erstellt und mit der Ist-Situation verglichen. Ergibt diese Soll-Ist-Analyse eine unzureichende Risikoabdeckung, werden daraus die erforderlichen Maßnahmen zur Neugestaltung ihrer Standort-, Fahrzeug- und Personalstruktur abgeleitet. Selbstverständlich werden hierbei nutzbare Synergien durch überörtliche Hilfe und der interkommunale Gedanke berücksichtigt.

Standortanalysen

Wird die Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses geplant, stellt sich immer auch die Frage nach dem optimalen Standort. Ist es sinnvoll, die Wache dort zu belassen, wo sie sich schon jetzt befindet? Oder kann ein anderer Standort zu einer Optimierung von Eintreffzeiten oder Fahrzeugauslastung beitragen?

Hierzu ist es erforderlich, eine Standortanalyse der in Frage kommenden Standorte durchzuführen. Ohne eine solche Analyse kann viel Geld in einen Standort investiert werden, der sich evtl.  im Nachhinein als ungünstig erweist. Denn die Topographie, die Beschaffenheit des Straßennetzes und das Verkehrsaufkommen haben einen direkten Einfluss auf die mögliche Bereichsabdeckung.

Insbesondere muss natürlich auch bei Freiwilligen Feuerwehren die Verfügbarkeit der Mannschaft in unmittelbarer Nähe zum Standort berücksichtigt werden.

Geoinformationssysteme (GIS) bieten hier eine ideale Möglichkeit, um gute Standorte von den weniger geeigneten zu unterscheiden und graphisch darzustellen.

Risikobewertung

Im Zuge der Entwicklung der Kommunen werden häufig neue bauliche Anlagen, Industrie- und Gewerbebetriebe, sonstige Sonderbauten und im ländlichen Bereich nicht selten auch große bauliche Anlagen in der Landwirtschaft erstellt. Oft stellt sich dann die Frage, ob es hierdurch zu einer Risikoerhöhung kommt, die Einfluss auf die Ausstattung der Feuerwehren haben.

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens muss die Kommune hierzu Stellung beziehen.

Unser Büro erstellt explizit auf diese baulichen Veränderungen entsprechende Risikobewertungen und leitet daraus entsprechende Ausstattungsmerkmale für die Gefährdung ab. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens können dann seitens der Kommune entsprechende Forderungen an den Bauherren, z. B. die Vorhaltung von Sonderlöschmitteln, gefordert werden.

Löschwasserversorgung

Insbesondere im Zuge der Erstellung von Sonderbauten und dem Bauen im Außenbereich stellt sich immer wieder die Frage der Löschwasserversorgung. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist es in Niedersachsen die Aufgabe der Kommunen, hierzu Stellung zu beziehen. Hierbei stellt sich auch immer wieder die Frage der Zuständigkeit der Löschwasserversorgung. Nach § 2 der NBauO ist die Kommune verpflichtet, die Grundversorgung sicherzustellen. Doch wo beginnt und wo endet die Grundversorgung? Ab wann ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet eine Löschwasserversorgung als Objektschutz sicherzustellen? Im Außenbereich, wo im landwirtschaftlichen Bereich teilweise erhebliche Gefahren drohen (Stallanlagen mit Massentierhaltung, Biogasanalgen, etc.), ist eine ausreichende Löschwasserversorgung der Grundstein einer effektiven Brandbekämpfung.

Mit der Erstellung eines Gutachtens klärt unser Büro diese Frage der erforderlichen Löschwassermenge. Die Kosten für die gutachterliche Beurteilung kann die Kommune nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des VwVfG als Gebühr dem Antragssteller in Rechnung stellen.

Löschwasserbedarfsplanung

Seit 2012 müssen die Kommunen die Beurteilung der Löschwasserversorgung bei Bauantragsverfahren in ihrer Stellungnahme selbst beurteilen. Nicht selten stellt diese Beurteilung die Kommunen vor großen Problemen. Das Problem, fast keine Kommune in Niedersachsen hat den Löschwasserbedarf in ihren Einsatzgebiet durch einen Löschwasserbedarfsplan als Grundversorgung definiert hat.

Erst mit der Verabschiedung eines Löschwasserbedarfsplanes durch den Rat ist die Grundversorgung einer Kommune rechtlich beschrieben. Von unserem Büro wird die Löschwasserbedarfsversorgung für alle Bereiche der Kommune erarbeitet, in einem Gutachten beschrieben und dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt.

Unsere Leistungen im Fachbereich abwehrender Brandschutz:

  • Erstellen von Feuerwehrbedarfspläanen
  • Erstellen einer Gefahren- und Risikoanalyse
  • Vorschlag von Schutzzielen
  • Erstellen der Sollstrukturen
  • Soll-Ist Abgleich
  • Maßnahmenkatalog
  • Radienabdeckung zum Nachweis der Hilfsfristen eins und zwei (Geoinformationssystem GIS)
  • Optimierung bei der Standortauswahl von Feuerwehrhäusern durch Geoinformationssystem
  • Erstellen von Gutachten zur Löschwasserversorgung
  • Löschwasserbedarfsplanung

Referenzobjekte

Die hohe Anzahl von Refenzobjekten kann bei Intresse angefordert werden. Neben der großen Anzahl bereits erstellter Feuerwehrbedarfspläne ist insbesondere die jahrzehntelange Erfahrung im abwehrenden Brandschutz ein immer wieder genannter Grund der Auftragserteilung. Rufen Sie uns an.

Pilotprojekt einer kreisweiten Feuerwehrbedarfsplanung

Im Jahre 2015 wurde dem Brandschutzbüro Fennen der Auftrag zur kreisweiten Feuerwehrbedarfsplanung im Landkreis Nienburg erteillt. Die Kommunen hatten hier die Möglichkeit den Feuerwehrbedarfsplan (FBP) von unserem Büro erstellen zu lassen oder den FBP selbst zu erstellen. Hierbei übernahm unser Büro dann die fachliche Betreuung und Beratung der Kommunen. Somit ist innerhalb des Landkreises eine einheitliche Bewertungsgrundlage sichergestellt.

 

Nach der Aufstellung der FBP in den Kommunen soll dann eine kreisweite Bedarfsplanung, insbesondere unter den Aspekt der Synergieeffekte und der interkommunalen Zusammenarbeit, aufgestellt werden.

 

In der Präambel aller Feuerwehrbedarfspläne im Landkreis Nienburg heißt es hierzu:

"Sofern diese Feuerwehrbedarfsplanung die Einsatzbereitschaft bestimmten Großgeräts sowie Sachmittel oder die Bewältigung überregionaler Risikolagen als erforderlich erachtet, sollten Beschaffungen und Risikobewältigung stets in einer Gesamtschau der Bedarfe und Risiken der Nachbarkommunen und des Landkreises im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit erfolgen. Das gilt insbesondere ggf. für die Beschaffung von Drehleitern, Rüstwagen, die Sicherstellung der Wasserförderung über lange Strecken und die Ausstattung mit einer Schaumreserve sowie die Bewältigung von Gefährdungen auf der Weser. Damit wird ein sachgerechter Einsatz der Ressourcen sichergestellt."

Brandschutz

m. fennen
Mühlenstr. 11
26683 Saterland

Telefon: 04492-919680

Mail:brandschutz-fennen@gmx.de

Mitglied im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.

Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)

Mitglied der IHK Oldenburg

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