Brandschutzbüro m. fennen Fire Protection Engineer VDI Fire Risk Management
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Rauchmelderpflicht in NRW

 

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 21. März 2013
Dem § 49 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeiig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder ge-nehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümerhat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“
 
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes

 

Der "Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes" (Technischer Bericht vfdb TB 04-01) ist in der 3. Auflage November 2013 erschienen und kann auf der Homepage des vfdb kostenlos heruntergeladen werden (www.vfdb.de/download/Leitfaden2013.pdf). Die Neuauflage wurde überarbeitet und ergänzt. Der Leitfaden wird von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser, der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) sowie dem Technisch-Wissenschaftlicher Beirat (TWB), Referat 4, herausgegeben. » Mehr lesen...

 

Brandkatastrophe zeigt die Wichtigkeit der ständigen Verbesserungen im vorbeugenden Brandschutz

 

Auch wenn bei der Brandkatastrophe alle rechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind, muss man doch die Frage stellen:

"Reichen die gesetzlichen Vorgaben aus?"

Das Problem im deutschen Brandschutz ist nun leider immer noch, das der Brandschutz in vielen Fällen nur auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben beurteilt wird.

Es haben aber Brände und Brandkatatstrophen der Vergangenheit gezeigt, das das nicht immer ausreicht.

Insofern ist die Erstellung von Brandschutzkonzepten nach vfdb Richtlinie 01/01 als Objektbezogenens Konzept heute unumgänglich. In diesen Konzepten werden nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der Flucht und Rettungswege berücksichtigt, sondern auch die sich aus den Nutzer ergebenen Problem. So sind Nutzer einer Behindertenwerkstatt von der Mobilität anders zu beurteilen wie Nutzer eines Kindergartens oder ähnlich.

 

Insofern ist nur die Aufstellung einen nutzungsabhängigen Brandschutzkonzeptes auf Grundlage der vfdb Richtlinie die einzige Lösung zu einem vernünftigen Brandschutz.

Brandkatastrophe im Caraitaswerkastatt kostet 14 Menscheleben

 

Bei einem Brand in einer Caritaswerkstatt in Neustadt-Titisee sind 14 Menschen ums Leben gekommen.

Unser Mitgefühl gilt den Getöteten und den Hinterbliebenen dieser Brandkatastrophe. Möge Gott ihnen und denen die die Katastrophe miterlebten die Kraft geben das Erlebte zu verarbeiten.

Auch möchten wir den Einsatzkräften unsere hohe Anerkennung aussprechen und wünschen auch ihnen, das sie mit dem Erlebten zurechtkommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutz

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