Ziel der Brandschutzbedarfsplanung ist die umfassende und begründete Information der Entscheidungsträger von Politik und Verwaltung hinsichtlich des festgestellten Risikopotenzials in der Kommune. Das festzulegende Schutzziel, welches über Organisation, Größe und Ausstattung der Feuerwehr entscheidet, wird vom Rat beschlossen.
Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über:
Grundlage der Brandschutzbedarfpläne sind gesetzliche Regelungen (z.B.Niedersachsen) und/oder die Qualitätskriterien der AGBF-Deutschland, welche als Regel der Technik
gelten.
In den Brandschutzbedarfsplänen wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren dargestellt und fortgeschrieben, so dass eventuell vorhandene Defizite erfasst und behoben werden können. Auch in diesem
Segment sind wir tätig und beraten die Kommunen.